Grund- und Ersatzversorgung

Auf Grundlage der Gasgrundversorgungsverordnung vom 26. Oktober 2006 in Verbindung mit den jeweils aktuell veröffentlichten Ergänzenden Bedingungen (siehe PDF Download) bieten die Stadtwerke Bad Urach innerhalb ihres Grundversorgungsgebietes für grund- und ersatzversorgte Kunden Erdgas zu den nachfolgenden Allgemeinen Preisen an.
Achtung Preisanpassung: Ab 01. Januar 2019 gelten neue Preise in der Grund- und Ersatzversorgung.
Allgemeine Preise für die Grund- und Ersatzversorgung mit Erdgas für Erdgasanlagen bis zum Anschlusswert von 500 kW gültig ab 01.01.2019:
Jahres- verbrauch |
Grundpreis | Arbeitspreis | ||||
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von | bis | Netto Euro/Jahr | Brutto1 Euro/Jahr | Netto² Cent/kWh | Brutto1 Cent/kWh | |
Kleinverbraucher | 0 | 1.500 | 9,00 | 10,71 | 7,95 | 9,461 |
Grundpreistarif 1 | 1.501 | 5.000 | 36,00 | 42,84 | 6,15 | 7,319 |
Grundpreistarif 2 | 5.001 | 15.000 | 60,00 | 71,40 | 5,67 | 6,747 |
Grundpreistarif 3 | 15.001 | 50.000 | 108,00 | 128,52 | 5,35 | 6,367 |
Grundpreistarif 4 | 50.001 | 500.000 | 243,00 | 289,17 | 5,08 | 6,045 |
1 Endpreis mit 19 % Umsatzsteuer nach Preisabgabenverordnung, auf die übliche Anzahl von Nachkommastellen gerundet.
² In den genannten Nettoarbeitspreisen ist die Energiesteuer in Höhe von 0,55 Cent/kWh und die Konzessionsabgabe gemäß Konzessionsabgabenverordnung enthalten.
Der staatliche Anteil am Nettoarbeitspreis beträgt: | Ct/kWh |
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Erdgassteuer (Energiesteuer) | 0,55 |
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) | 0,22 |
Saldo der staatlichen Kostenbelastungen: | 0,77 |
Die Grundpreise enthalten die Entgelte für Messung, Ablesung und Abrechnung.
Konzessionsabgabe wird nach den steuerrechtlichen Regelungen bis zur Höhe von 0,22 Ct/kWh bezahlt.
Die Preise der Grundversorgung gelten bis auf weiteres auch für Nichthaushaltskunden mit Erdgasanlagen bis zu einer Nennwärmeleistung von 50 kW und einem Jahresverbrauch von mehr als 10.000 kWh.
Im Falle der Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 EnWG werden Erdgasanlagen mit einer Nennwärmeleistung bis 50 kW zu den oben genannten Allgemeinen Preisen der Grundversorgung versorgt.
Laufzeit und Kündigung
Die Laufzeit der Grundversorgung ist unbefristet und kann mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.