Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise in 2023 zu dämpfen, hat die Bundesregierung am 16.12.2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen.
Die Gaspreisbremse gilt ab dem 1. März 2023 rückwirkend zum 1. Januar 2023 mit einer Laufzeit bis Ende 2023. Das Gesetz ist vorerst bis Ende 2023 befristet, kann jedoch von der Bundesregierung ggf. bis zum 30. April 2024 verlängert werden. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes finanziert.
Die Entlastung bestimmt sich nach einem festgelegten Kontingent des Energieverbrauchs zu einem vergünstigten Preis. Vereinfacht dargestellt erhalten die Verbraucher eine Entlastung auf Basis der Differenz ihres individuellen Arbeitspreises zum Referenzpreis von 12 ct pro kWh bezogen auf 80 % des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Für die restlichen 20 % des Verbrauchs sowie für einen eventuellen Mehrverbrauch wird der vertraglich festgelegte Preis gezahlt.
Für die korrekte Abwicklung der Gaspreisbremse sind umfangreiche Anpassungen in unserem IT-System notwendig, die sich derzeit bei uns noch in der Umsetzung befinden. Dies hat für Sie keine finanziellen Auswirkungen, sondern Sie werden Ihren finanziellen Entlastungsbetrag in voller Höhe erhalten.
So werden wir Ihnen im Laufe des März in einem gesonderten Informationsschreiben ihren individuellen monatlichen Entlastungsbetrag mitteilen.
Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Entlastungsbeträge der Monate Januar, Februar (rückwirkend) und März mit der Abschlagszahlung im März verrechnet werden.
Um dies zu gewährleisten, werden wir den geplanten Lastschrifteinzug der Abschlagszahlung Gas, Wasser und Abwasser vom 3. März in die zweite März-Hälfte verschieben. Sie müssen hierfür nicht aktiv werden. Kunden und Kundinnen, die ihre Abschläge per Dauerauftrag überweisen, können diesen verschieben und die Mitteilung ihres individuellen Entlastungsbetrages abwarten und danach entsprechend anpassen. Sollten Sie keine Anpassungen des Dauerauftrags vornehmen, möchten wir darauf hinweisen, dass wir Ihnen die Entlastungbeträge nicht nachträglich als Gutschrift überweisen können, sondern diese erst in der Turnusabrechnung 2023 verrechnen.
Bei Fragen hierzu könne Sie sich gerne jederzeit an unseren Kundenservice per Email unter swbu(at)bad-urach.de oder telefonisch 07125/156-400 wenden.