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Biogas

SWBUBiogas10%

Biogas ist ein brennbares Gas, das durch Vergärung von Biomasse jeder Art hergestellt wird. In Biogasanlagen können sowohl Abfälle als auch speziell dafür produzierte Energiepflanzen vergoren werden. Die Vorsilbe Bio weist auf den pflanzlichen oder tierischen Ursprung im Gegensatz zum fossilen Erdgas hin. Die Verbrennung des Methan im Biogas ist CO2-neutral, da das bei der Verbrennung entstehende Kohlendioxid der Luft zuvor beim Wachstum der Pflanzen entnommen worden ist.

Jeder Kunde mit einer Gasheizung kann Biogas ganz einfach einsetzen, da es in das allgemeine Verteilungsnetz für Erdgas eingespeist wird. Deshalb braucht man für Biogas auch keinen speziellen Brenner oder eine andere Heizungstechnik.

Antrag auf Biogas als Ergänzung zum Gasversorgungsvertrag | PDF 223 KB

Biogas, das EWärmeG erfüllen

Am 01. Juli 2015 trat das novellierte EWärmeG Baden-Württemberg 2015 in Kraft. Dieses Gesetz ersetzt das bisher gültige EWärmeG Baden-Württemberg 2008.

Geltungsbereich EWärmeG 2015

  • Gebäude vor 2009 errichtet
  • unter Einsatz von Energie beheizt
  • Wohnfläche bzw. Nettogrundfläche ≥ 50 m2
  • Nutzungs- bzw. Heizdauer ≥ 4 Monate pro Jahr
  • Ausnahmen orientieren sich an § 4 EEWärmeG / § 1 Abs. 3 EnEV

Für Gebäude welche nach dem 01.01.2009 errichtet wurden findet das EEWärmeG Anwendung.

Wann entsteht die Pflicht?

Austausch oder nachträglicher Einbau einer Heizanlage:

  • Austausch eines zentralen Wärmeerzeugers von Raumwärme oder Raumwärme und Warmwasser
  • Erstmaliger Einbau eines zentralen Wärmeerzeugers
  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • bei Mehrkesselanlagen: erster Kessel maßgeblich

Ausnahmen (§3 Nr. 1):

  • Anlagen, die Wärme für ein Wärmenetz nach KWKG erzeugen
  • „Private Wärmenetze“ > 1500 kW Wärmeleistung

Ausnahmen und Befreiungen:

§ 19 Abs. 1: Nutzungspflicht entfällt, wenn alle Erfüllungsoptionen

  • technisch oder baulich unmöglich sind,
  • denkmalschutzrechtlichen Vorschriften widersprechen oder
  • anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften widersprechen.

§ 19 Abs. 2: Befreiung

  • unzumutbare Belastung wegen besonderer Umstände (im Einzelfall)
  • Antragstellung bei unterer Baurechtsbehörde

Erfüllungsoption mit Biogas ab 01.07.2015

  • Wohngebäude und Nichtwohngebäude
  • Anteil: 10%
  • In Kombination mit anderen Optionen (z.B. Solarthermie, Einzelraumfeuerung, Dämmung, Sanierungsfahrplan) können geforderte 15% erreicht werden
  • bis zu einer thermischen Leistungsgrenze 50 kW
  • Nutzung in Brennwertkessel

Wann ist die Pflichterfüllung wie nachzuweisen?

  • Weiterhin zuständig: untere Baurechtsbehörden
  • Einheitliche Nachweisfrist: 18 Monate nach Inbetriebnahme der neuen Heizanlage
  • Bestätigung der Nachweise durch Sachkundigen
  • Geldbuße bei Nichteinhaltung des EWärmeG oder falschen Angaben bei Nachweisen

Schornsteinfegermeldung, § 22 Abs. 2 - Austauschfälle

  • EWärmeG 2008: auf Anforderung der unteren Baurechtsbehörde
  • EWärmeG 2015: unaufgeforderte Meldung des Schornsteinfegers an untere Baurechtsbehörde innerhalb von 3 Monaten ab Abnahme

Nachweisformulare

Mustervordrucke für Nachweisführung und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden Württemberg mit Klick auf den Link.

Egal welchen Tarif Sie wählen, ob Grund- oder Ersatzversorgung oder Schäfergas – unser Biogas können Sie zu jedem Tarif bei Bedarf hinzubestellen.

Biogas, die Kosten

Wer Biogas beziehen möchte, zahlt zum jeweiligen Arbeitspreis seines bestehenden Erdgaslieferungsvertrages bei SWBUBioGas10% einen Cent pro Kilowattstunde netto mehr. Nach Eingang Ihres Antrages (siehe Dateidownload unten) veranlassen wir die Umstellung Ihres Tarifes. Mit dem Bezug von SWBUBioGas10% erhöht sich der Anteil an klimafreundlichem Gas aus Biomasse im gesamten Netzgebiet.

Beispielrechnung:
Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch eines 3 - 4 Personen-Haushalts von 20.000 kWh betragen die Mehrkosten durch den "BioCent" von 0,01 €/kWh 200 € netto bzw. 238 € brutto.

Biogas, ihre Vorteile

  • Einfach kombinierbar mit jedem unserer Erdgasprodukte, d. h. 1 Ct/kWh (netto) Aufschlag (BioCent) auf das jeweilige Erdgasprodukt
  • Besonders klimaschonend durch regenerative Energien
  • Teilerfüllung der gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf das "Erneuerbare-Wärme-Gesetz" (EWärmeG 2015)
  • Die Stadtwerke Bad Urach garantieren, dass Biogas zu 10% aus Biomethan besteht.

Sie haben Fragen? Ihr Kontakt

Cornelia Swietza

Kundenservice

Telefon: 07125/156-443

Email: swietza.cornelia@bad-urach.de

Stadtwerke
Bad Urach

Marktplatz 8-9
72574 Bad Urach
07125 156-400
swbu@bad-urach.de
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