Biogas ist ein brennbares Gas, das durch Vergärung von Biomasse jeder Art hergestellt wird. In Biogasanlagen können sowohl Abfälle als auch speziell dafür produzierte Energiepflanzen vergoren werden. Die Vorsilbe Bio weist auf den pflanzlichen oder tierischen Ursprung im Gegensatz zum fossilen Erdgas hin. Die Verbrennung des Methan im Biogas ist CO2-neutral, da das bei der Verbrennung entstehende Kohlendioxid der Luft zuvor beim Wachstum der Pflanzen entnommen worden ist.
Jeder Kunde mit einer Gasheizung kann Biogas ganz einfach einsetzen, da es in das allgemeine Verteilungsnetz für Erdgas eingespeist wird. Deshalb braucht man für Biogas auch keinen speziellen Brenner oder eine andere Heizungstechnik.
Antrag auf Biogas als Ergänzung zum Gasversorgungsvertrag | PDF 223 KB
Am 01. Juli 2015 trat das novellierte EWärmeG Baden-Württemberg 2015 in Kraft. Dieses Gesetz ersetzt das bisher gültige EWärmeG Baden-Württemberg 2008.
Für Gebäude welche nach dem 01.01.2009 errichtet wurden findet das EEWärmeG Anwendung.
Austausch oder nachträglicher Einbau einer Heizanlage:
§ 19 Abs. 1: Nutzungspflicht entfällt, wenn alle Erfüllungsoptionen
§ 19 Abs. 2: Befreiung
Erfüllungsoption mit Biogas ab 01.07.2015
Wann ist die Pflichterfüllung wie nachzuweisen?
Schornsteinfegermeldung, § 22 Abs. 2 - Austauschfälle
Mustervordrucke für Nachweisführung und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden Württemberg mit Klick auf den Link.
Egal welchen Tarif Sie wählen, ob Grund- oder Ersatzversorgung oder Schäfergas – unser Biogas können Sie zu jedem Tarif bei Bedarf hinzubestellen.
Wer Biogas beziehen möchte, zahlt zum jeweiligen Arbeitspreis seines bestehenden Erdgaslieferungsvertrages bei SWBUBioGas10% einen Cent pro Kilowattstunde netto mehr. Nach Eingang Ihres Antrages (siehe Dateidownload unten) veranlassen wir die Umstellung Ihres Tarifes. Mit dem Bezug von SWBUBioGas10% erhöht sich der Anteil an klimafreundlichem Gas aus Biomasse im gesamten Netzgebiet.
Beispielrechnung:
Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch eines 3 - 4 Personen-Haushalts von 20.000 kWh betragen die Mehrkosten durch den "BioCent" von 0,01 €/kWh 200 € netto bzw. 238 € brutto.