Seit einiger Zeit bieten die Stadtwerke Bad Urach den Erdgaskunden im Netzgebiet der Stadtwerke Bad Urach neben der Grund- und Ersatzversorgung auch einen preiswerten Sondertarif an. Die Gasqualität ist hierbei identisch.
Wechseln Sie in unseren Sondertarif Schäfergas und profitieren Sie zusätzlich von einer eingeschränkten Preisgarantie bis 31.12.2026.
Aufgrund einer vorausschauenden Beschaffung am Energiemarkt, geringeren Vertriebs- und Verwaltungskosten sowie einer verminderten Konzessionsabgabe pro kWh kann eine bestimmte Einkaufsmenge zu preiswerteren Konditionen an die Kunden weitergegeben werden.
Bei Neuabschlüssen ab dem 01.03.2022 gilt für die Erstlaufzeit eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Jahresende. Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit und ist jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar.
Für Bestandsverträge, die vor dem 01.03.2022 abgeschlossen wurden, gilt auch nach Ablauf der Erstlaufzeit die Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Jahresende. Wird nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils immer automatisch um weitere 12 Monate.
Wenn Sie zu Konditionen von Schäfergas beliefert werden möchten, dann kontaktieren Sie uns gerne unter 07125 156 400 oder per E-Mail swbu(at)bad-urach.de
Die Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten in der EU (OS-Plattform) zwischen Verbrauchern und Unternehmen ist unter folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.