Einmal jährlich erhalten alle Tarifkunden eine Jahresabrechnung. Diese bekommen sie etwa
Mitte Januar zugesandt. In der Jahresabrechnung sind alle Einzelangaben, wie Abrechnungszeitraum, Zählernummer, Zählerstand, Zustandszahl, Abrechnungsbrennwert, Thermische Energie, Preis und Umsatzsteuer enthalten.
Ihr Energieverbrauch wird automatisch nach dem für Sie günstigsten Tarif abgerechnet. Der für das kommende Jahr zu bezahlende monatliche Abschlagsbetrag steht ebenfalls auf der Rechnung. Selbstverständlich sind auch sämtliche Zahlungen, die sie über das Jahr geleistet haben, berücksichtigt.
Der Erdgasverbrauch des letzten Abrechnungsjahres und die jeweils aktuellen Preise sind die Grundlage für die Ermittlung des Abschlagsbetrages. Der Abschlag wird mit der Jahresschlussrechnung jährlich neu festgelegt.
Bei Umzügen bzw. Mieter- oder Nutzerwechsel wird zunächst der Verbrauch des vorherigen Kunden der Verbrauchsschätzung für die Abschlagsbemessung zugrunde gelegt sowie die Nennwärmeleistung der installierten Anlage berücksichtigt.
Bei neuen Kunden orientieren wir uns an Erfahrungswerten unter Berücksichtigung der sogenannten Nennwärmeleistung der installierten Anlage.
Die Höhe des Abschlages richtet sich also danach, welchen Erdgasverbrauch Sie vom Zeitpunkt der Aufnahme der Erdgaslieferung (bzw. von der letzten Abrechnung) bis zur nächsten Abrechnung voraussichtlich haben werden.
Sollten Sie uns eine Einzugsermächtigung (SEPA Basislastschrift) erteilt haben, dann brauchen Sie nichts Weiteres zu tun. Die Stadtwerke Bad Urach buchen den Abschlag zur genannten Fälligkeit automatisch von Ihrem Konto ab. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Konto ausreichend gedeckt ist. Rückbuchungskosten seitens des Kreditinstituts muss der Kunde tragen. Sollten Sie Barzahler (Dauerauftrag, Überweisung oder Bareinzahlung auf der Stadtkasse) sein, dann achten Sie bitte auf eine pünktliche Bezahlung Ihrer Abschläge.
An folgenden elf Terminen werden Abschläge für Gas, Wasser und Abwasser fällig: