Jeder Kunde erhält ein Anschreiben mit einer Ablesekarte für die Selbstablesung des Gas- und oder Wasserzählers. Einfach den aktuellen Zählerstand ablesen, den Zählerstand auf der Rückseite der Postkarte eintragen und in einen Briefkasten der Deutschen Post werfen. Das Porto übernehmen die Stadtwerke Bad Urach für Sie.
Die Rücksendefrist endet am 17.12.2024.
Sie können uns Ihren Zählerstand gerne auch direkt über unsere Homepage mitteilen. Die entsprechende Seite wird zum 25.11.2024 freigeschaltet. Zum Einloggen in das Portal benötigen Sie Ihre individuelle Ablese- und Strichcodenummer, die auf der Ablesekarte zu finden ist. Für eventuelle Rückfragen benötigen wir die Angabe Ihrer Telefonnummer und Ihre E-Mail-Adresse.
Die Stadtwerke Bad Urach weisen darauf hin, dass alle Gaszähler, unabhängig vom Gaslieferanten, abgelesen werden müssen. Außerdem behalten sich die Stadtwerke vor, stichprobenartige Ablesungen von Gaszählern durchzuführen.
Kunden, bei welchen sich der Wasserzähler in einem Schacht befindet, müssen den Zähler nicht selber ablesen. Dies wird von den Stadtwerken Bad Urach erledigt.
Wie schon bei der vergangenen Abrechnung des Jahres 2023 wird auch dieses Jahr der Verbrauch vom Ablesetag bis 31. Dezember 2024 hoch- und abgerechnet.
Kunden, welche mit ihren Mietern abrechnen müssen, wird deshalb empfohlen zum Jahresende nochmals die entsprechenden Zähler abzulesen, damit eine Übereinstimmung mit der Schlussrechnung der Stadtwerke erreicht wird. Abgelesene Zählerstände zum 31.12.2024 müssen den Stadtwerken bis spätestens 03.01.2025 vorliegen.
Ihre Stadtwerke Bad Urach