Strengere Regeln für Raucher in Baden-Württemberg
Ab dem 1. Juni greift in Baden-Württemberg das neue Landesnichtraucherschutzgesetz.
Darin wird auch das Rauchen im öffentlichen Personalverkehr neu geregelt.
Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
- Rauchverbot an Haltestellen:
Das Rauchen ist an allen Bushaltestellen und Straßenbahnhaltestellen des öffentlichen Nahverkehrs verboten
- Ausweitung auf E-Zigaretten:
Das strikte Verbot an Haltestellen und in Verkehrsmitteln gilt nicht nur für klassische Tabakzigaretten, sondern ausdrücklich auch für E-Zigaretten, Vapes und erhitzten Tabak
- Bußgelder:
Wer an Haltestellen raucht, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern von bis zu 200 Euro (im Wiederholungsfall bis zu 500 Euro) geahndet werden kann
- Fahrzeuge & Bahnhöfe:
In sämtlichen Bussen, Zügen und an überdachten Bahnsteigen gilt Rauchverbot
Die genauen Bestimmungen können im Detail im Landesnichtraucherschutzgesetz (LNRSchG) nachgelesen werden.