(gültig ab 1. Januar 2023)
Die Trinkwassergebühren der Stadtwerke Bad Urach können Sie der folgenden Tabelle entnehmen. Grundlage dafür ist die Wasserversorgungssatzung (WVS) der Stadt Bad Urach in der jeweils gültigen Fassung.
Wasserversorgungssatzung der Stadt Bad Urach vom 12.12.2022 | PDF 287 KB
(gültig ab 1. Januar 2024)
Die Abwassergebühren der Stadt Bad Urach können Sie der folgenden Tabelle entnehmen. Grundlage dafür ist die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Bad Urach in der jeweils gültigen Fassung. Die Stadtwerke Bad Urach führen die Rechnungsstellung der Gebühren in Auftrag der Stadt Bad Urach durch.
Abwassersatzung der Stadt Bad Urach vom 01.01.2019 | PDF 216 KB
Satzung über Grundstücksentwässerung der Stadt Bad Urach | PDF 320 KB
Dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser | PDF 176 KB
Hinweise zur Niederschlagswasserbewirtschaftung | PDF 622 KB
Die Verbrauchsgebühr je Kubikmeter Frischwasser beträgt 2,50 Euro (netto) und 2,68 Euro¹ (brutto).
¹ Einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 7% (zum Teil gerundet)
¹ Einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 7% (zum Teil gerundet)
¹ Einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 7% (zum Teil gerundet)
¹ Einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 7% (zum Teil gerundet)
² Umsatzsteuerfrei