Auf Grundlage der Gasgrundversorgungsverordnung vom 26. Oktober 2006 in Verbindung mit den jeweils aktuell veröffentlichten Ergänzenden Bedingungen bieten die Stadtwerke Bad Urach innerhalb ihres Grundversorgungsgebietes für grund- und ersatzversorgte Kunden Erdgas zu den nachfolgenden Allgemeinen Preisen an.
Link zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz ) beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz: Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)
Die letzte Preisanpassung für die Preise in der Grund- und Ersatzversorgung fand zum 01. Januar 2023 statt.
Allgemeine Preise für die Grund- und Ersatzversorgung mit Erdgas für Erdgasanlagen bis zum Anschlusswert von 500 kW gültig für 2023:
Die Preise der Grundversorgung gelten bis auf weiteres auch für Nichthaushaltskunden mit Erdgasanlagen bis zu einer Nennwärmeleistung von 50 kW und einem Jahresverbrauch von mehr als 10.000 kWh.
Im Falle der Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 EnWG werden Erdgasanlagen mit einer Nennwärmeleistung bis 50 kW zu den oben genannten Allgemeinen Preisen der Grundversorgung versorgt.
Die Laufzeit der Grundversorgung ist unbefristet und kann mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Downloadlinks.