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Grund- & Ersatzversorgung

Tarif Grund- und Ersatzversorgung

Auf Grundlage der Gasgrundversorgungsverordnung vom 26. Oktober 2006 in Verbindung mit den jeweils aktuell veröffentlichten Ergänzenden Bedingungen bieten die Stadtwerke Bad Urach innerhalb ihres Grundversorgungsgebietes für grund- und ersatzversorgte Kunden Erdgas zu den nachfolgenden Allgemeinen Preisen an.

Link zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz ) beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz: Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)

Die letzte Preisanpassung für die Preise in der Grund- und Ersatzversorgung fand zum 01. Januar 2019 statt. Für das Jahr 2022 ist erneut eine Preisanpassung vorgesehen. Die Preise ab dem 01.01.2022 bis zum Anschlusswert von  500 kW entnehmen Sie dem Preisblatt Grund- und Ersatzversorgung für 2022 | PDF 114 KB.

Allgemeine Preise für die Grund- und Ersatzversorgung mit Erdgas für Erdgasanlagen bis zum Anschlusswert von  500 kW gültig für 2021:

Tarifstufe Jahresverbrauch Grundpreis netto Grundpreis brutto1 Arbeitspreis netto2 Arbeitspreis brutto1
Kleinverbraucher 0 - 1.500 kWh 9,00 Euro/ Jahr 10,71 Euro/ Jahr 7,95 Cent/ kWh 9,461 Cent/ kWh
Grundpreistarif 1 1.501 - 5.000 kWh

36,00 Euro/ Jahr

42,84 Euro/ Jahr 6,15 Cent/ kWh 7,319 Cent/ kWh
Grundpreistarif 2 5.001 - 15.000 kWh 60,00 Euro/ Jahr 71,40 Euro/ Jahr 5,67 Cent/ kWh 6,747 Cent/ kWh
Grundpreistarif 3 15.001 - 50.000 kWh 108,00 Euro/ Jahr 128,52 Euro/ Jahr 5,35 Cent/ kWh 6,367 Cent/ kWh
Grundpreistarif 4 50.001 - 500.000 kWh 243,00 Euro/ Jahr 289,17 Euro/ Jahr 5,08 Cent/ kWh 6,045 Cent/ kWh

1 Endpreis mit 19 % Umsatzsteuer nach Preisabgabenverordnung, auf die übliche Anzahl von Nachkommastellen gerundet.
2 In den Nettoarbeitspreisen ist neben der Konzessionsabgabe in Höhe von 0,22 ct/ kWh gemäß Konzessionsabgabenverordnung und der Energiesteuer in Höhe von 0,55 Cent/kWh die Belastung aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) enthalten.

Der staatliche Anteil am Nettoarbeitspreis beträgt für folgende Abgaben:

  • Erdgassteuer (Energiesteuer): 0,55 Cent/ kWh
  • Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden): 0,22 Cent/ kWh
  • Belastung aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) im Jahr 2021: 0,455 Cent/ kWh

Daraus entsteht ein Saldo der staatlichen Kostenbelastungen in Höhe von 1,225 Cent/ kWh.

Die Grundpreise enthalten die Entgelte für Messung, Ablesung und Abrechnung.
Konzessionsabgabe wird nach den steuerrechtlichen Regelungen bis zur Höhe von 0,22 Ct/kWh bezahlt.

Die Preise der Grundversorgung gelten bis auf weiteres auch für Nichthaushaltskunden mit Erdgasanlagen bis zu einer Nennwärmeleistung von 50 kW und einem Jahresverbrauch von mehr als 10.000 kWh.

Im Falle der Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 EnWG werden Erdgasanlagen mit einer Nennwärmeleistung bis 50 kW zu den oben genannten Allgemeinen Preisen der Grundversorgung versorgt.

Laufzeit und Kündigung

Die Laufzeit der Grundversorgung ist unbefristet und kann mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Downloadlinks.

Preisblatt Grund- und Ersatzversorgung ab 01.01.2021 | PDF 111 KB

Preisblatt Grund- und Ersatzversorgung ab 01.01.2022 | PDF 114 KB

Preisbestimmungen für die Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden ab 01.01.2022 | PDF 201 KB

Ergänzende Bedingungen zur GasGVV der Stadtwerke Bad Urach | PDF 81 KB

 Allgemeine Geschäftsbedingungen | PDF 1,8 MB

Sie haben Fragen? Ihr Ansprechpartner

Cornelia Swietza

Kundenservice

Telefon: 07125/ 156-443

Email: swietza.cornelia@bad-urach.de

Stadtwerke
Bad Urach

Marktplatz 8-9
72574 Bad Urach
07125 156-400
swbu@bad-urach.de
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