Auf Grundlage der Gasgrundversorgungsverordnung vom 26. Oktober 2006 in Verbindung mit den jeweils aktuell veröffentlichten Ergänzenden Bedingungen bieten die Stadtwerke Bad Urach innerhalb ihres Grundversorgungsgebietes für grund- und ersatzversorgte Kunden Erdgas zu den nachfolgenden Allgemeinen Preisen an.
Link zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz ) beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz: Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)
Die letzte Preisanpassung für die Preise in der Grund- und Ersatzversorgung fand zum 01. Januar 2019 statt. Für das Jahr 2022 ist erneut eine Preisanpassung vorgesehen. Die Preise ab dem 01.01.2022 bis zum Anschlusswert von 500 kW entnehmen Sie dem Preisblatt Grund- und Ersatzversorgung für 2022 | PDF 114 KB.
Allgemeine Preise für die Grund- und Ersatzversorgung mit Erdgas für Erdgasanlagen bis zum Anschlusswert von 500 kW gültig für 2021:
Tarifstufe | Jahresverbrauch | Grundpreis netto | Grundpreis brutto1 | Arbeitspreis netto2 | Arbeitspreis brutto1 |
---|---|---|---|---|---|
Kleinverbraucher | 0 - 1.500 kWh | 9,00 Euro/ Jahr | 10,71 Euro/ Jahr | 7,95 Cent/ kWh | 9,461 Cent/ kWh |
Grundpreistarif 1 | 1.501 - 5.000 kWh |
36,00 Euro/ Jahr |
42,84 Euro/ Jahr | 6,15 Cent/ kWh | 7,319 Cent/ kWh |
Grundpreistarif 2 | 5.001 - 15.000 kWh | 60,00 Euro/ Jahr | 71,40 Euro/ Jahr | 5,67 Cent/ kWh | 6,747 Cent/ kWh |
Grundpreistarif 3 | 15.001 - 50.000 kWh | 108,00 Euro/ Jahr | 128,52 Euro/ Jahr | 5,35 Cent/ kWh | 6,367 Cent/ kWh |
Grundpreistarif 4 | 50.001 - 500.000 kWh | 243,00 Euro/ Jahr | 289,17 Euro/ Jahr | 5,08 Cent/ kWh | 6,045 Cent/ kWh |
1 Endpreis mit 19 % Umsatzsteuer nach Preisabgabenverordnung, auf die übliche Anzahl von Nachkommastellen gerundet.
2 In den Nettoarbeitspreisen ist neben der Konzessionsabgabe in Höhe von 0,22 ct/ kWh gemäß Konzessionsabgabenverordnung und der Energiesteuer in Höhe von 0,55 Cent/kWh die Belastung aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) enthalten.
Der staatliche Anteil am Nettoarbeitspreis beträgt für folgende Abgaben:
Daraus entsteht ein Saldo der staatlichen Kostenbelastungen in Höhe von 1,225 Cent/ kWh.
Die Grundpreise enthalten die Entgelte für Messung, Ablesung und Abrechnung.
Konzessionsabgabe wird nach den steuerrechtlichen Regelungen bis zur Höhe von 0,22 Ct/kWh bezahlt.
Die Preise der Grundversorgung gelten bis auf weiteres auch für Nichthaushaltskunden mit Erdgasanlagen bis zu einer Nennwärmeleistung von 50 kW und einem Jahresverbrauch von mehr als 10.000 kWh.
Im Falle der Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 EnWG werden Erdgasanlagen mit einer Nennwärmeleistung bis 50 kW zu den oben genannten Allgemeinen Preisen der Grundversorgung versorgt.
Die Laufzeit der Grundversorgung ist unbefristet und kann mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Downloadlinks.
Preisblatt Grund- und Ersatzversorgung ab 01.01.2021 | PDF 111 KB
Preisblatt Grund- und Ersatzversorgung ab 01.01.2022 | PDF 114 KB
Preisbestimmungen für die Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden ab 01.01.2022 | PDF 201 KB
Ergänzende Bedingungen zur GasGVV der Stadtwerke Bad Urach | PDF 81 KB