Für die Abrechnung der verbrauchten Mengen an Gas und Wasser sind an jeder Abnahmestelle Zähler installiert.
Nach dem Eichgesetz sind wir gehalten, die Wasserzähler im Turnus von 6 Jahren und die Gaszähler im Turnus von 8 Jahren nacheichen zu lassen. Hierfür ist es notwendig, die Zählerplätze aufzusuchen und die entsprechenden Zähler auszutauschen.
Wir bitten deshalb unsere Kunden, den Zählerplatz freizuhalten. Weiter bitten wir um Verständnis, wenn in nächster Zeit ein Monteur zu Ihnen kommt, der entweder den Gas- oder Wasserzähler austauschen wird. Sie handeln auch in Ihrem Interesse, denn die Abrechnung Ihres Verbrauches soll ja mit richtigen Messergebnissen erfolgen.
Für den Zählerwechsel ist lediglich der ungehinderte Zugang zum Zählerplatz erforderlich. Ein persönlicher Kontakt ist nicht notwendig. Alle Mitarbeiter können sich zudem ausweisen.
Sollte der Monteur Sie bei seinem Besuch nicht antreffen, so hinterlässt er eine Karte mit der Bitte, telefonisch oder schriftlich einen Termin für den Austausch des Zählers zu vereinbaren.