Um Schäden zu vermeiden, muss sich der Verantwortliche vor Durchführung von Baumaßnahmen wie Aufgrabungen, Bohrungen, Baggerarbeiten, Eintreiben von Pfählen oder Bodenanker und Sonstige Arbeiten im Erdreich frühzeitig vor Baubeginn anhand von Planunterlagen und ggf. fachgerechter Erkundungsmaßnahmen über die Lage der im Bau- und Aufgrabungsbereich liegenden Versorgungsleitungen und -anlagen Kenntnis verschaffen.
Die Auskunft ist mindesten 10 Werktage, jedoch maximal 30 Kalendertage vor Baubeginn einzuholen.
Gemäß der Gebührensatzung der Stadt Bad Urach erheben die Stadtwerke für Leitungsauskünfte von nicht städtischen Baumaßnahmen eine dem Aufwand entsprechende Verwaltungskostenpauschale.
Merkblatt für Bauarbeiten im Bereich von Versorgungsleitungen | PDF 42 KB
Merkblatt zum Schutz unterirdischer Leitungen und Armaturen | PDF 234 KB