03.03.2022
Für die Abrechnung der verbrauchten Mengen an Gas und Wasser sind an jeder Abnahmestelle Zähler installiert.
Nach dem Eichgesetz sind wir gehalten, die Wasserzähler im Turnus von 6 Jahren und die Gaszähler im Turnus von 8 Jahren nacheichen zu lassen. Hierfür ist es notwendig, die Zählerplätze aufzusuchen und die entsprechenden Zähler auszutauschen.
Wir bitten deshalb unsere Kunden, den Zählerplatz freizuhalten. Weiter bitten wir um Verständnis, wenn in nächster Zeit ein Monteur zu Ihnen kommt, der entweder den Gas- oder Wasserzähler austauschen wird. Gerne können sich unsere Monteure auch ausweisen. Sie handeln auch in Ihrem Interesse, denn die Abrechnung Ihres Verbrauches soll ja mit richtigen Messergebnissen erfolgen. Sollte er Sie bei seinem Besuch nicht antreffen, so hinterlässt er eine Karte mit der Bitte, telefonisch oder schriftlich einen Termin für den Austausch des Zählers zu vereinbaren.
Die aktuelle Lage unter Corona fordert besondere Vorsicht und Maßnahmen, wir versprechen unseren Kunden, entsprechende Hygienemaßnahmen einzuhalten:
Die Mitarbeiter im Außendienst sind gemäß den allgemeinen Hinweisen der Gesundheitsämter angewiesen, sich bei Ankunft und beim Verlassen des Kunden die Hände stets mit geeignetem Mittel zu desinfizieren. Es werden während der Dauer des Aufenthalts in Häusern medizinische Masken getragen.
Wir bitten unsere Kunden, unseren Monteuren möglichst ohne direkten Kontakt Zugang zu den Zählern zu ermöglichen und wo dies nicht möglich ist, einen Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten.
Sollten Kunden den Zutritt zur Wohnung wegen des bestehenden Infektionsrisikos verweigern, werden die Techniker die Arbeiten nicht ausführen und die Stadtwerke Bad Urach werden einen neuen Termin zum Tausch des Gaszählers und/oder des Wasserzählers vereinbaren.